Wissenschaftspreis der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e.V.
Die deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie fördert in Übereinstimmung mit § 12 ihrer Satzung mit einem Wissenschaftspreis die Forschung im Bereich der Gesundheitsökonomie. Ausgezeichnet wird die beste gesundheitsökonomische Publikation des Jahres. Um der Breite des Faches „Gesundheitsökonomie“ gerecht zu werden, kann der Preis jeweils auf zwei Publikationen aufgeteilt werden. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.
Satzung
§ 1 Zweck und Dotation des Preises
Die deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie fördert in Übereinstimmung mit § 12 ihrer Satzung mit einem Wissenschaftspreis die Forschung im Bereich der Gesundheitsökonomie. Ausgezeichnet wird die beste gesundheitsökonomische Publikation des Jahres. Um der Breite des Faches „Gesundheitsökonomie“ gerecht zu werden, kann der Preis jeweils auf zwei Publikationen aufgeteilt werden. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der dggö.
- Mitglieder der Jury (vgl. § 4) können sich nicht um den Preis bewerben.
- Neben Einreichungen durch die Autoren werden auch Vorschläge Dritter berücksichtigt.
- Einmal eingereichte Aufsätze dürfen in den Folgejahren nicht erneut eingereicht werden.
§ 3 Anforderungen an die Einreichung
- Es können Arbeiten aus allen Bereichen der Gesundheitsökonomie eingereicht werde, Arbeiten der Grundlagenforschung ebenso wie Arbeiten mit einem stärkeren Anwendungsbezug, theoretische ebenso wie empirische Arbeiten.
- Eingereicht werden können alle Aufsätze, die im Laufe des Jahres publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind.
§ 4 Preisjury
Der Vorsitzende der deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie leitet die Preisjury. Der Jury gehören fünf Mitglieder an, nämlich die Mitglieder des Engeren Vorstands sowie eine weitere wissenschaftliche Persönlichkeit, die hinzugezogen wird. Die Jury einigt sich per Mehrheitsbeschluss über den/die Preisträger/in.
§ 5 Fristen
Der Preis wird jeweils im November ausgeschrieben. Einsendeschluss ist der 31. Dezember. Bis Ende Februar des Folgejahres sollte die Entscheidung der Jury vorliegen und die Gewinner/innen informiert werden.
§ 6 Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Jahrestagung der deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie. Die Preisträger/innen tragen dort ihre Veröffentlichungen kurz vor.
§ 7 Inkraftreten
Diese Satzung wurde beschlossen auf der Sitzung des Engeren Vorstandes am 28. Oktober 2010 in Berlin und ist mit diesem Tage in Kraft getreten.


