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Professur für Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Advanced Nursing Practice (ANP) (W2) Erstellt am 12.08.26, 11:04

Für die Professur brauchen Sie

• ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Pflegewissenschaft bevorzugt auf Masterniveau, vorzugsweise in Advanced Nursing Practice (ANP) oder Advanced Practice Nursing (APN)

• die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1, § 58 Abs. 1, 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes (z.B. Pflegefachmann/-frau/-person, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in)

• pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen

• besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird

• besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

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