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Sitzung des Ausschusses Krankenversicherung 24. Oktober 2019
Ausschuss
Sitzung des Ausschusses Krankenversicherung 24. Oktober 2019 13:00 - 16:30 Uhr
BARMER, Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin
Die Ausschusssitzung steht unter dem Thema
"Digitalisierung - müssen wir Krankenversicherung neu denken?"
Vorträge
- Prof. Dr. Arno Elmer (Better@Home Service GmbH)
Krankenversicherung im digitalen Wandel - Klaus Rupp (Fachbereichsleiter Versorgungsmanagement, TK)
Digitale Versorgungsangebote - Dr. Regina Vetters (Leiterin Digital und Innovation, BARMER)
Wie digitalisiert sich eine Krankenkasse?
Weitere Informationen entnehmen sie der angehängten Einladung
Wissenschaftspreis 2019 Market Access e.V.
Wissenschaftspreis
Auch in diesem Jahr verleiht die Deutschen Fachgesellschaft für Market Access e.V. gemeinsam mit UCB Pharma einen Wissenschaftspreis. Ausgezeichnet werden hervorragende akademische Abschlussarbeiten - Bachelor und Master - aus dem Bereich Market Access.
Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2019
Nähere Informationen finden Sie hier
Call for abstracts 2019 fall meeting of the Working Group on Health and Development of the German Society for Health Economics
Call for Papers
We are inviting abstracts for the 2019 fall meeting of the Working Group Entwicklungszusammenarbeit (Health Economics and Development) of the Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (German Society of Health Economics).
We invite abstracts on all themes relevant to Health Economics and Development, but will privilege abstracts related to the thematic focus of Governance and Health System Strengthening. Under this umbrella theme, we welcome abstracts that address a wide variety of topics, including: health financing and governance; decentralization; effective drug procurement; budget execution control and efficiency; and health sector digitalization.
Abstract submission deadline: September 30th, 2019 PDF
GVG-Wissenschaftspreis für Soziale Sicherung
GVG-Wissenschaftspreis
Der Wissenschaftliche Beirat der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. (GVG) vergibt im Jahr 2020 erstmals den
GVG-Wissenschaftspreis für Soziale Sicherung
an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an deutschen Hochschulen in den Bereichen der Sozialpolitik- und Gesundheitsforschung.
Ausgezeichnet werden herausragende Dissertationen und Habilitationen, insbesondere in den Disziplinen der Rechts-, Wirtschafts-, Politik- und Sozialwissenschaften, Public Health, Pflegewissenschaft und Gesundheitswissenschaften, die sich mit der Weiterentwicklung der sozialen Sicherung beschäftigen und damit einen Beitrag zur Gestaltung des Schutzes vor zentralen Lebensrisiken leisten. Dazu zählen insbesondere die Themenbereiche Gesundheit und Pflege, Alterssicherung, Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz, Arbeitsförderung, Prävention und Rehabilitation sowie die europäische Dimension sozialer Sicherung.
Nähere Informationen finden Sie hier
7. Workshop in Behavioral and Experimental Health Economics in Innsbruck
Workshop
Am 6/7. Februar 2020 findet in Innsbruck der 7. Workshop in Behavioral and Experimental Health Economics statt.
Der Workshop wird ausgerichtet vom Behavioural Experiments in Health Network.
Die Keynote Vorträge des Workshops werden Sunita Sah (Cornell) und Marcos Vera-Hernandez (University College London) halten.
Der Call for Papers endet am 15. Oktober 2019. Weitere Informationen auf der Workshop Website oder in der angehängten PDF
Stellungnahme der dggö zum Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG)
Stellungnahme
Die dggö nimmt wie folgt zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (DVG) stellung:
Zunächst als Fortsetzung des E-Health-Gesetztes (E-Health Gesetz 2) angekündigt, treibt das geplante „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (DVG) die dringend erforderliche Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung konsequent voran. Auch sollen verschiedene Aspekte, welche im E-Health Gesetz bislang noch unzureichend angegangen wurden (vgl. hierzu u.a. die Stellungnahme der DGGÖ e.V. vom 24.08.2015) durch das DVG nachgebessert werden.
Grundsätzlich ist das geplante Gesetz sehr zu begrüßen. Als Folge wird damit zu rechnen sein, dass wesentliche Elemente der digitalen Versorgung, wie die elektronische Patientenakte (ePA), die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (Health Apps), die verpflichtende Anbindung von Apotheken und Krankenhäusern an die Telematik Infrastruktur (TI) sowie die optionale Anbindung weiterer Heilberufe, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, schon bald zum Alltag und Routine der Gesundheitsversorgung gehören. Besonders positiv hervorzuheben ist auch die Verbesserung der Interoperabilität durch die Einführung semantischer Standards.
Grundsätzlich werden damit die gesetzten Regelungen als überaus positiv und förderlich bewertet, einhergehend mit der in „A. Problem und Ziel“ durchaus realitätsnahen Anmerkung, dass es sich um einen iterativen, agilen Entwicklungsprozess handelt, der einer steten Überprüfung, Anpassung und Weiterentwicklung bedarf. Das sozio-technische System „digitale Versorgung“ ist zu komplex und veränderlich, um eine dauerhaft endgültige Lösung erwarten zu dürfen. Entsprechend dieser positiven Gesamteinschätzung, werden in nachfolgender Stellungnahme überwiegend Aspekte aufgegriffen, die nach Auffassung der dggö diesem Gesamtaspekt nicht förderlich erscheinen.
Die komplette Stellungnahme als PDF
Stellungnahme der dggö zum Referentenentwurf des „MDK-Reformgesetzes“
Stellungnahme
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) begrüßt die Intention des Reformgesetzes die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu stärken, den Verwaltungs- aufwand zu reduzieren und die Transparenz über das Prüf- geschehen zu erhöhen. Es bestehen jedoch Zweifel, ob alle Änderungen zur Zielerreichung beitragen. So ist auch künftig davon auszugehen, dass ein sehr hoher Anteil an Abrechnungen als fehlerhaft gelten wird, mithin Unsicherheit und Aufwand bei den beteiligten Parteien hoch bleiben werden. Es gelingt nur in Teilen, die Ursachen dieser Probleme zu beseitigen. Ob die implementierten Anreize die intendierte Wirkung entfalten können, erscheint unsicher. Die Frage der Ambulantisierung stationärer Leistungen wiederum ist zu wichtig und zugleich zu komplex, als dass sie nebenbei im Zuge des vorliegenden Gesetzgebungsverfahrens adressiert werden sollte.
Die volle Stellungnahme zum Referentenentwurf des „MDK-Reformgesetzes“ als PDF
Stellungnahme der dggö zum "Faire-Kassenwahl-Gesetz"
Stellungnahme
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) schätzt große Teile des am 25.03.2019 vorgelegten Gesetzentwurfs zum „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ positiv ein. So sind mehrere Vorschläge dazu geeignet, den Wettbewerb zu stärken, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und einen faireren Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schaffen. Insbesondere begrüßt die dggö den Ausbau des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu einem Vollmodell, die Öffnung regionaler Kassen und die Stärkung der Präventionsanreize. Auch die Einführung einer Regionalkomponente sieht die dggö positiv, allerdings hält sie ein anderes statistisches Vorgehen für zielführender und regt zudem an, regionale Unterschiede in den Versorgungsstrukturen über die Bedarfsplanung konsequenter abzubauen. Die dggö sieht jedoch auch Teile des Gesetz- entwurfs kritisch. Manipulationsbremse und Risikopool überzeugen in den vorgeschlagenen Varianten nicht; hier schlägt die dggö Alternativen vor. Abgelehnt werden die Abschaffung der Erwerbsminderungsgruppen und die Unterscheidung zwischen Hausarzt- und Facharzt-Diagnosen im RSA. Die dggö erachtet es für wichtig, potenziell negative Anreizwirkungen der Reformen im Auge zu behalten. Auch deshalb begrüßt die dggö die geplante regelmäßige Evaluation des RSA ausdrücklich.
Die volle Stellungnahme als PDF
Stellungnahme der dggö zur Organspende
Stellungnahme
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) hat eine Stellungnahme zum 2. Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes veröffentlicht.
Die dggö schätzt es positiv ein und unterstützt die derzeit diskutierte Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung. Nur in dieser Kombination ist eine spürbare Erhöhung des Organaufkommens zu erwarten. Da der Bedarf voraussichtlich auch dann nicht gedeckt werden kann, schlägt die dggö eine um Reziprozität ergänzte Widerspruchsregelung vor. Der Organspende widersprechende Personen würden dann bei der Organverteilung nachrangig berücksichtigt. Dies erhöht nicht nur den Anreiz Organspender zu sein, sondern trägt in einer Situation der Knappheit auch zu einer faireren Verteilung von Organen bei.
Die volle Stellungnahme als PDF.