Referentenentwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
Der Bedarf an belastbaren und aussagekräftigen Daten hat sich seit der ersten Krankenhausstatistikverordnung verstärkt und gleichzeitig inhaltlich deutlich gewandelt. Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) äußerte sich bereits in ihrer Stellungahme vom 11. Oktober 2015 grundsätzlich zum Reformbedarf der amtlichen Krankenhausstatistik und mahnte dringenden Handlungsbedarf an.
Die per Gesetz implementierten Instrumente z. B. zur Strukturreform des Krankenhaussektors können mit der aktuellen amtlichen Krankenhausstatistik nicht evaluiert werden. Empfehlungen für künftige Gesetzgebungsverfahren ebenso wie die Evaluierung der Umsetzungsmaßnahmen von bereits verabschiedeten Gesetzen setzen die Möglichkeit voraus, verlässliche empirische Untersuchungen des deutschen Krankenhausmarktes durchzuführen. Diese wiederum bedürfen einer qualitativ hochwertigen und breiten Datengrundlage.
Die dggö begrüßt daher den Referentenentwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV). Die Novellierung ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Wir empfehlen jedoch dringend die Überarbeitung einzelner Punkte, um das Ziel einer zweckmäßigen und aussagekräftigen Datengrundlage zu erreichen. Beispielsweise sollte keinesfalls nur die Zahl der ambulanten Fälle ausgewiesen werden. Vielmehr sind analog zur stationären Versorgung die einzelnen Patienten zu erfassen. Dies würde auch den Einstieg in eine mittelfristig wünschenswerte sektorenübergreifende Gesundheitsstatistik erleichtern, die dann auch die von niedergelassenen Ärzten erbrachten Leistungen umfassen sollte.
Wenn auch durch die größere Detailtiefe ein höherer Erfüllungsaufwand entsteht, ist dieser im vorliegenden Fall gerechtfertigt. Mit einer differenzierteren und breiteren Datengrundlage können Erkenntnisse gewonnen werden, die teure Fehlentscheidungen für alle Akteure des Gesundheitssektors vermeiden helfen.
Die dggö bezweckt die Förderung der Wissenschaft, Forschung und wissenschaftlichen Politikberatung auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie. Ihre rund 800 Mitglieder repräsentieren neben vielen Vertretern der Wissenschaft einen Querschnitt nahezu aller im Gesundheitswesen aktiven Akteure und Institutionen. Sie sieht es als ihre Aufgabe an, gesundheitsökonomische Erkenntnisse in der Öffentlichkeit zu verbreiten und gegenüber Parlamenten und Regierungen zu vertreten.
Vor diesem Hintergrund nimmt die dggö zum Referentenentwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) Stellung.