Stellungnahme der dggö zum DigiG
Zum Digital-Gesetz (DigiG) des Bundesministerium für Gesundheit hat die dggö eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die Stellungnahme als PDF
Die dggö befürwortet das DigiG grundsätzlich. Sie hat folgende Anmerkungen:
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland konnte immer noch nicht den gewünschten Grad erreichen. Insbesondere die elektronische Patientenakte (ePA), aber auch weitere Ziele, wie z.B. das eRezept, werden bislang unzureichend genutzt.
Das geplante DigiG umfasst zahlreiche Punkte, welche zu einer besseren Digitalisierung beitragen werden.
Beispielsweise wird die Umstellung der ePA von einem OptIn zu einem OptOut-Verfahren zu einem deutlichen besseren Nutzungsgrad und vermutlich auch höherer Akzeptanz führen. Die prognostizierte OptOut-Quote von 20% wird vermutlich eher unterschritten werden.
Weiterhin ist die Befüllung der ePA mit strukturierten Daten ein wichtiger Schritt für die sinnvolle Datennutzung sowie den Datenaustausch mit verschiedenen Systemen. Reine digitale Dokumente (z.B. im PDF-Format) ermöglichen keine sinnvollen Analysen und führen schnell zu Informationsüberflutung.
Noch kritischer sollte aber auf die Seite der automatisierten Befüllung der ePA, insbesondere im Rahmen der ambulanten und stationären Versorgung geschaut werden, um zusätzlich Aufwand zu minimieren bzw. zu vermeiden. Zu einem guten Arzt-Praxis-System bzw. Krankenhausinformationssystem gehört eine Schnittstelle, welche die Befüllung automatisiert bedient.
Die Befüllung der ePA mit Altdaten, insbesondere die Übernahme der Unterlagen in die ePA (§ 350) wäre bezüglich des Nutzens im Verhältnis zum Aufwand zu prüfen. Vermutlich werden unstrukturierte PDF-Dokumente mit hohem Aufwand seitens verschiedener Akteurinnen und Akteure (Patientinnen und Patienten, Niedergelassene, Krankenkassen usw.) zweitausgefertigt, gescannt und in die Akte eingeordnet. Auch die Menge von 2 x 10 Seiten in 24 Monaten (350 a (1)) scheint nicht nur willkürlich, sondern ist eine eher unscharfe Abgrenzung. Hier wäre zu überlegen, ob nicht die Systeme der datenspeichernden Akteurinnen und Akteure Funktionalitäten umfassen müssten für die Übertragung der Daten in die Akte, ergänzt um Scan-Funktionalitäten der ePA-App seitens der Krankenkassen zur Selbstergänzung durch Patientinnen und Patienten.
Auch die Verbesserung der Nutzung des eRezeptes durch Einbindung in die von den Krankenkassen bereit gestellt ePA-App ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Das bisherige Verfahren ist kaum praxistauglich, was sich in den Nutzungszahlen widerspiegelt. Die ePA sollte als alleinige App Dreh- und Angelpunkt des Gesundheitsmanagement sein. Ob die Umsetzung bis zum 01.01.2024 realisierbar ist, wird sich zeigen.
Die Ausweitung der Videosprechstunde (Wegfall der Begrenzungen sowie Einbindung der Apotheken zur assistierten Videosprechstunde) wird neue Akteure und Versorgungsformen ermöglichen. Letztendlich wird der Markt zeigen, wie alltagstauglich dies ist und bestehende Angebote ersetzt/ergänzt.
Die digitale Weiterentwicklung strukturierter Behandlungsprogramme (z.B. mit strukturierten Behandlungsplänen) ist ein wichtiger und richtiger Schritt, die Zusammenarbeit der interdisziplinären Akteurinnen und Akteure besser zu unterstützen.
Weiterhin ist die Umsetzung von labormedizinischen Befunden von (unstrukturierten) Dokumenten (Z.B. PDF) in ein strukturiertes Format, sektorübergreifend it-technisch verwendbar, wichtig.
Die Verstetigung des Innovationsfonds sowie die Flexibilisierung der Fördermöglichkeiten unterstützen wir, ebenso wie die Evaluation der Projekte.
Vorstand der dggö:
Prof. Dr. Annika Herr
Prof. Dr. Amelie Wuppermann
Prof. Dr. Jürgen Wasem
Prof. Dr. Jeannette Brosig-Koch
Federführung: Prof. Dr. Thomas Lux
Rückfragen an: geschaeftsstelle@dggoe.de