Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Datentransparenzverordnung
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie nimmt wie folgt zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Datentransparenzverordnung Stellung.
Die neue Verordnung hat viele Kritikpunkte aus der DIMDI Befragung und der Fachverbände aufgenommen und im Entwurf der neuen Verordnung umgesetzt. Allerdings verbleiben aus unserer Sicht zwei zentrale Kritikpunkte:
- Die Daten erlauben nach wie vor keinen Bezug zu den Leistungserbringern, da in den Daten keine (pseudonymisierten) Kennziffern für z.B. Krankenhäuser und Arztpraxen/MVZ vorhanden sind. Diese sollten unbedingt ergänzt werden, da der Datensatz nur dann für viele hoch relevante Fragestellungen aus Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung nutzbar wird. Dieses Problem ist dem BMG bekannt, dennoch ist dessen Lösung im Entwurf bisher nicht umgesetzt worden.
- Bislang kann der Datensatz nur per Fernabfrage genutzt werden. Dies schließt eine sinnvolle Nutzung für statistisch-ökonometrische Analysen de facto aus. Nach unserem Wissenstand wurde dies bereits im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen für das Krankengeld-Gutachten exemplarisch durchgespielt und gezeigt, dass die Daten so nicht wirklich nutzbar sind.
Es wurde zwar mehrfach in Aussicht gestellt, dass demnächst ein Gastwissenschaftlerarbeitsplatz (für bestimmte Fragestellungen) beim DIMDI in Köln eingerichtet werden soll. Dieser existiert laut DIMDI bisher aber noch nicht und es ist unklar, wann er eingerichtet wird (auch mangels Finanzierung). Hierzu sollte im Rahmen der Verordnung eine Konkretisierung stattfinden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.